the red house greenland foundation

kondolenzspende

Wenn ein geliebter Mensch uns verlässt, bedeutet dies für die Hinterbliebenen einen schmerzlichen Verlust. Dennoch ist es in der Trauer vielen Angehörigen ein Anliegen, auch an jene zu denken, die auf Unterstützung angewiesen sind. Daher bitten sie im Rahmen einer Bestattung um Spenden anstelle von Blumen oder Kränzen. Auf diese Weise spenden sie einander Trost und setzen ein Zeichen für das Leben.
Bitte weisen Sie in Ihrer Traueranzeige auf den Spendenaufruf hin und nennen Sie unsere Kontoangaben sowie ein passendes Stichwort wie „In Erinnerung an Vorname Nachname“.

Das Bild zeigt ein zwei lila Blüten eines Arkitschen Weideröschens in Großaufnahme. Der Hintergrund zeigt unscharf blassgrüne Pflanzen.

Ihre Spende überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

 

Liechtensteinische Landesbank AG
Städtle 44, Postfach 384
9490 Vaduz, Liechtenstein

Kontoinhaber: The Red House Greenland Foundation
IBAN LI31 0880 0566 3979 4200 2    
BIC LILALI2X

 

Verwendungszweck: Anlass und Name

 

Auf Wunsch erhalten Sie ca. 4 Wochen nach der ersten eingegangenen Spende von uns eine namentliche Auflistung aller beteiligten Personen sowie die Nennung der Gesamtspendensumme. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Einzelbeträge genannt. Bitte geben Sie uns über unser Kontaktformular Bescheid, falls Sie eine Aufstellung wünschen.

 

Wir sagen Danke für Ihre Unterstützung!

 

Falls Sie Fragen zum Prozedere einer Kondolenzspende für die The Red House Greenland Foundation haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Das Bild zeigt eine Strichzeichnung eines einfachen grönländischen Haus in rot vor weißem Hintergrund.

steuerliche absetzbarkeit von spenden

Spenden sind grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Laut Gesetzgeber ist bei Spenden bis zu 300 Euro ein vereinfachter Nachweis zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung oder des Kontoauszugs ausreichend.
Bei Spenden von mehr als 300 Euro können wir Ihnen, als gemeinnützig anerkannte Organisation, auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) für das Finanzamt ausstellen.
Hierzu benötigen wir dann Ihre komplette Anschrift, die Sie uns bitte per E-Mail zukommen lassen.